Wie beginnt ein Reiseveranstalter mit einem visumfreien Einreiseverfahren zu arbeiten?

Das bevollmächtigte Organ für die Arbeit mit der Anordnung der visafreien Ein- und Ausreise ausländischer Staatsbürger im Rahmen des Erlasses des Präsidenten der Republik Belarus № 699 vom 07.08.2019 ist die Abteilung für Sport und Tourismus des Exekutivkomitees der Region Grodno.

Um die Erlaubnis zu erhalten, mit ausländischen Touristen im Rahmen des visumfreien Einreiseverfahrens zu arbeiten, muss der Reiseveranstalter der autorisierten Stelle eine Konformitätsbescheinigung vorlegen, aus der hervorgeht, dass die Erbringung von touristischen Dienstleistungen den in STB 1352 festgelegten Anforderungen entspricht.

Die Stellen, die die Zertifizierung durchführen, sind:

  • Staatliche Einrichtung "Nationale Agentur für Tourismus"
    220004, Minsk, Ave. Gewinner, 19
    einen Körper. 8 0172 26 90 98
    E-Mail: info@belarustourism.by

  • Wissenschaftliches und produzierendes Republikanisches Einheitsunternehmen "Belarussisches Staatliches Institut für Normung und Zertifizierung"
    220113, Minsk, 3, Melezha str., 406
    8 0172 69 99, 8 0172 69 68 32, Fax: 8 0172 69 68 89
    E-Mail: belgiss@mail.belpak.by, info@belgiss.by

  • Republikanisches Einheitsunternehmen "Brester Zentrum für Normung, Metrologie und Zertifizierung"
    224001, Brest, Kizhevatova Str., 10/1, Büro 14
    8 0162 53 72 12, 8 0162 58 08 70, Fax: 8 0162 58 08 71
    E-Mail: csm@brest.by

Das Zertifikat wird an die E-Mail-Adresse grodnovisafree@grsu.by
gesendet. Kontakte zu Fragen der Registrierung:
Tel. 8 (0152) 73-19-72
E-Mail: grodnovisafree@grsu.by