Wie Sie nach Belarus kommen

1. Spätestens 48 Stunden vor Ihrer geplanten Ankunft setzen Sie sich mit dem ausgewählten Reiseveranstalter in Verbindung.

2. 2. dem Reiseveranstalter eine Kopie (Scan) der Passseiten mit einem Foto zur Verfügung stellen. Geben Sie die Daten des geplanten Besuchs an. Geben Sie Kontaktdaten für Rückmeldungen an. Bezahlen Sie für die ausgewählten touristischen Dienstleistungen.

3. Einreise in die visumfreie Zone von Belarus an bestimmten Kontrollpunkten.

4. Beim Überschreiten der Staatsgrenze muss ein ausländischer Tourist die für die Einreise nach Belarus erforderlichen Dokumente vorlegen.

5. Der Aufenthalt in der visumfreien Zone ist in einem bestimmten Gebiet für die Dauer von 1 bis 15 Tagen erlaubt.

Einreise in die Republik Belarus

Ausländische Staatsangehörige müssen mitgebracht werden:

  • ein gültiger Reisepass oder jedes andere Dokument, das diesen ersetzt und für Reisen ins Ausland bestimmt ist;
  • Dokument, das ausländische Staatsangehörige zum Besuch von Brest-Grodno berechtigt;
  • . für jeden Tag des Aufenthalts haben einen Betrag in Fremdwährung oder belarussischen Rubel im Gegenwert von mindestens 2 Grundeinheiten (49 Rubel);.
  • Versicherungspolice.

Regeln für das Überschreiten der Staatsgrenze und den Aufenthalt von Ausländern in der Republik Belarus finden Sie hier.

Achtung! Mautstraßen: BelToll elektronisches Mautsystem in der Republik Belarus.

Informationen für ausländische Staatsangehörige
  1. Internationale Bürger ohne Visum können zu touristischen Zwecken für bis zu fünfzehn Tage in das visumfreie Gebiet "Brest - Grodno" nach Belarus einreisen.
  2. Das Überschreiten der Staatsgrenze der Republik Belarus ist an Kontrollpunkten möglich:
      Straßenkontrollpunkte "Brest" (Terespol), Bruzgi (Kuznitsa Bialostotskaya); Domachevo (Slovatichi); Beniakoni (Shalchininkai); Berestovitsa (Bobrovniki); Peschatka (Polovtsy); Privalka (Raigardas).
    • Die Funktion des vereinfachten Passes "Perestrov" ("Belovezha"); Lesnaya (Rudavka); Privalka (Schwendubre).
    • Umgehungsfunktionen an Bahnhöfen (Bahnhöfen): Brest (Terespol)*; Grodno (Kuznitsa Bialostockaya)**.
    • Passiermöglichkeiten an Flughäfen: Flughafen Brest; Flughafen Grodno.
    ____________
    * Der Kontrollpunkt Brest (Terespol) ist der Kontrollpunkt am Bahnhof Brest-Vostochny im zentralen Bezirk Brest.
    . ** Der Eisenbahnkontrollpunkt Grodno (Kuznitsa Belostotskaya) ist der Kontrollpunkt am Bahnhof Grodno, Grodno.
  3. Die Gebiete der Bezirke Brest, Brest, Schabinkowski, Kamenez, Pruzhany der Region Brest, Grodno, Berestowizki, Wolkowyssk, Woronow, Grodno, Lida, Visloch, Schtschutschinski der Region Grodno bilden das visumfreie Gebiet "Brest-Grodno". Der Grund für einen Besuch ohne Visum ist ein Standarddokument, das einem ausländischen Staatsbürger von einem belarussischen Reiseunternehmen ausgestellt wird.
  4. Um dieses Dokument zu erhalten, benötigt der Tourist dieses Dokument:
    • Ask der Reiseveranstalter, der das Recht hat, solche Dokumente vorzubereiten
    • .
    • Bestätigung des Rechts, ohne Visum einzureisen und die gebuchten touristischen Dienstleistungen zu erhalten.
  5. Vor der Abreise ist es notwendig, eine Versicherung für den Aufenthalt in der Republik Belarus abzuschließen.
  6. Bei der Einreise in die Republik Belarus ohne Visum muss der ausländische Staatsbürger am Kontrollpunkt erscheinen:
    • Gültiges Dokument für die Ausreise ins Ausland (Reisepass);
    • ein Dokument nach einem einheitlichen Muster, das das Besuchsrecht gewährt (ausgestellt von einem Reiseunternehmen);
    • Medizinische Versicherung.
  7. An der Grenze wird eine Migrationskarte ausgestellt. Hinweis: Wenn die Migrationskarte verloren geht, wird eine Geldstrafe verhängt.
Beltoll-Tarifeinzugssystem

Die Fahrer der folgenden Fahrzeugtypen müssen für ihre Maut auf den Straßen des BelToll-Systems bezahlen:

  • Mechanische Fahrzeuge mit einem technisch zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t;
  • Mechanische Fahrzeuge mit einem technisch zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 3,5 t, die außerhalb der Zollunion zugelassen sind.

Fahrer von Fahrzeugen mit einem technisch zulässigen Gesamtgewicht von höchstens 3,5 Tonnen, die in den Ländern der Zollunion zugelassen sind, sind vom Fahrpreis befreit.

Mautfahrplan.

Verbotene Handlungen auf dem Territorium zwischen der Staatsgrenze und dem Grenzübergang

Es ist auf dem Territorium zwischen der Staatsgrenze der Republik Belarus und dem betreffenden Grenzübergang verboten:

  • Fahrzeugparken
  • Einsteigen und Aussteigen
  • Konformität der Be- und Entladung;
  • Ort der Personen, der nicht mit dem Überschreiten der Staatsgrenze der Republik Belarus verbunden ist.

Bei Verstößen gegen diese Forderung durch Bürgerinnen und Bürger die in Artikel 23.31 des Ordnungswidrigkeitengesetzes vorgesehene Verwaltungsverantwortung (Verwarnung mit oder ohne Abschiebung oder eine Geldstrafe bis zu 50 v.Chr.).

Verbotene Aktionen an Kontrollpunkten

Bürger dürfen sich nicht an Kontrollpunkten aufhalten:

  • Fotos und Videos machen
  • in der Mobilkommunikation telefonieren;
  • lassen Sie Geld in den zur Überprüfung vorgelegten Dokumenten;
  • Aktionen durchführen, die darauf abzielen, Mitarbeiter staatlicher Kontrollorgane dazu zu veranlassen, gegen das festgelegte Verfahren der Grenz- und anderen Kontrollarten zu verstoßen, einschließlich des Anbietens und/oder der Übertragung von materiellen Werten, des Anbietens und/oder der Gewährung von Vergünstigungen vermögensrechtlicher Art.
Das Verfahren des Aufenthalts ausländischer Bürger in der Republik Belarus

Bei der Einreise nach Belarus müssen Ausländer für jeden Tag ihres Aufenthalts über Mittel in Höhe von mindestens zwei in der Republik Belarus eingerichteten Grundeinheiten verfügen. Ein ausländischer Staatsbürger oder Staatenloser, der in die Republik Belarus eingereist ist, muss sich innerhalb von fünf Tagen, außer an Sonn-, Sonn- und Feiertagen, bei der Meldebehörde am Ort des tatsächlichen Wohnsitzes anmelden. Die Registrierungsbehörden in der Republik Belarus sind die folgenden:

  • Ministerium für auswärtige Angelegenheiten
  • Organ für innere Angelegenheiten
  • Hotel,
  • Sanitär- und Wellness-Organisation
  • Thema Agrartourismus.

Für Verstöße gegen dieses Erfordernis durch Bürger die vorgesehene administrative Verantwortung nach Teil 1 des Artikels 23.55 des Gesetzbuches der Republik Belarus (Verwarnung oder Verhängung einer Geldstrafe bis zu 50 v.Chr. oder Abschiebung).

Anforderungen an Fahrer, die die Staatsgrenze überschreiten

Der Fahrer des Fahrzeugs muss im Besitz einer Original-Versicherungsbescheinigung sein, die auf dem Territorium der Republik gültig ist und die Haftpflichtversicherung im Mitgliedsstaat des Grüne-Karte-Systems bestätigt. Für die Teilnahme am Straßenverkehr in der Republik Belarus eines Fahrzeugs, das außerhalb der Republik Belarus ohne eine auf dem Territorium der Republik Belarus gültige Vereinbarung über die Pflichtversicherung der zivilrechtlichen Haftung der Fahrzeughalter zugelassen ist, wird die administrative Haftung gemäß Artikel 18.20 Absatz 4 des Gesetzbuches über Ordnungswidrigkeiten der Republik Belarus in der Höhe von 20 Grundbeträgen vorgesehen.

Beim Überschreiten der Staatsgrenze ist der Ausländer verpflichtet:

Beim Überschreiten der Staatsgrenze der Republik Belarus ist ein Ausländer verpflichtet:

  • Ein gültiges Dokument für die Reise ins Ausland und ein Dokument, das einen Ausländer zu Einzel- oder Gruppenbesuchen in das visumfreie Gebiet "Brest - Grodno" berechtigt, sowie einen Vertrag über eine obligatorische Krankenversicherung vorzeigen;
  • Empfangen und Ausfüllen des Migrationskartenformulars
  • Bei der Ausreise aus der Republik Belarus ist ein Ausländer, außer wenn er sich vorübergehend oder ständig in der Republik Belarus aufhält, verpflichtet, den Teil "B" der Migrationskarte beim Passieren der Grenzkontrolle am Kontrollpunkt der Staatsgrenze der Republik Belarus abzugeben, es sei denn, dass die Gesetzgebungsakte und internationalen Verträge der Republik Belarus etwas anderes bestimmen.
Verfahren zum Überschreiten der Staatsgrenze

Beim Abfangen der Grenze der Republik Belarus, unabhängig davon, wie sie überschritten wird, muss man passieren: Grenz- und Zollkontrolle. Ausländische Staatsbürger und Staatenlose (nachfolgend - Ausländer) können die Staatsgrenze der Republik Belarus mit folgenden Dokumenten überschreiten:

  • Das gültige Dokument für die Ausreise ins Ausland (Reisepass), wenn es ein Visum für die Länder gibt, mit denen die Republik Belarus ein Visumregime hat;
  • Dokument für die Rückkehr in den Staat der Staatsangehörigkeit oder des Wohnsitzes (bei Verlust des Reisepasses in der Republik Belarus);
  • Ein gültiges Dokument für Reisen ins Ausland und ein Dokument, das einen Ausländer zu Einzel- oder Gruppenbesuchen in das visumfreie Gebiet "Brest - Grodno" berechtigt.
Regeln für das Ausfüllen der Erklärung beim Überschreiten der Staatsgrenze der Republik Belarus

Beim Grenzübertritt ist es notwendig, an Informationsständen eine Anmeldung mit vollständigen Informationen über das Verfahren zur Einfuhr von Waren auszufüllen und dem Zollbeamten, falls Sie importieren, zur Verfügung zu stellen:

  • Fahrzeuge.
  • Waren im Wert von mehr als 500 Euro oder mit einem Gewicht von mehr als 25 Kilogramm.
  • Bargeld und/oder Reiseschecks im Gegenwert von mehr als 10.000 USD.
  • Alkoholische Produkte (über 3 Liter) oder Tabakwaren (über 200 Stück).
  • Geldinstrumente: Wechsel, Schecks (Bankschecks), Wertpapiere in Urkundenform.
  • Waffen und Munition, Gaskanister, Betäubungspistolen.
  • Drogen, Betäubungsmittel, potente Substanzen und ihre Vorstufen.
  • Kulturelle Werte, gedruckte Ausgaben, Bücher, Zeitungen, Foto.
  • Tiere.
  • Waren, die mehr als einmal innerhalb von 3 Kalendertagen eingeführt werden.
Dokumente