15. August 2016.
In Übereinstimmung mit dem Gesetz Nr. 105-Z der Republik Belarus vom 4. Januar 2010 mit dem Titel "Über die Rechtsstellung von Ausländern und Staatenlosen in der Republik Belarus" wurden die Regeln für den Aufenthalt von Ausländern und Staatenlosen in der Republik Belarus genehmigt;
Danach sind ausländische Staatsbürger und Staatenlose (im folgenden "Ausländer" genannt), die in die Republik Belarus innerhalb von fünf Tagen, mit Ausnahme der Sonn-, Staats- und Feiertage, die vom Präsidenten der Republik Belarus festgelegt und als arbeitsfreie Tage erklärt wurden, eingereist sind, verpflichtet, sich beim Registrierungsorgan - dem Außenministerium oder dem Organ für innere Angelegenheiten oder einem Hotel oder einer Sanatoriums- und Kurortorganisation oder einem Subjekt des Agroökotourismus am Ort ihres tatsächlichen vorübergehenden Aufenthalts anzumelden.
Registrierungsantrag
Registrierungsantrag
Intention für die Verlängerung des vorübergehenden Aufenthalts